Seit der Einführung 1995 soll die gesetzliche Pflegeversicherung das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdecken.Knapp 70 Mio. Deutsche sind durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert, weitere 9,2 Mio. durch eine private Pflegeversicherung.
Ca. 2,3 Mio. Menschen erhalten derzeit jeden Monat Leistungen aus dieser Versicherung. Tendenz steigend!

Das Verfahren zur Anerkennung einer Pflegestufe ist gesetzlich im SGB XI geregelt und ein berechtigter Anspruch auf Gewährung der beantragten Pflegestufe ist schließlich vor den Sozialgerichten einklagbar.
Das Verfahren der Pflegebegutachtung ist im einzelnen gerade für ältere Menschen in aller Regel schwer durchschaubar, so dass sie mit der medizinischen und juristischen Bewertung der Bescheide über die Anerkennung oder Nichtanerkennung häufig überfordert sind.
Der Hauptstreitpunkt liegt regelmäßig in der Einordnung in die Pflegestufe durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen begründet.
Zur Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes erhalten unsere Mandanten ein Pflegetagebuch, in das sie die zu verrichtenden Pflegetätigkeiten genau eintragen können.
Wir erörtern mit unseren Mandanten im Vorfeld des Hausbesuches  des Gutachters alle Punkte, die für die Entscheidungsfindung des Gutachters relevant sind .

Durch unsere enge Zusammenarbeit mit behandelnden ÄrztenPflegediensten, den pflegenden Angehörigen und bei Bedarf neutralen Gutachtern können häufig fachliche Fehler in den Pflegegutachten herausgearbeitet werden und somit kann in vielen Fällen eine Änderung der Ausgangsentscheidung herbeigeführt werden.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen zum Thema gesetzliche Pflegeversicherungvor allem bei einem Bezug zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Frage der Rentenversicherungspflicht der Pflegeperson.