Häufige Fragen
Muss ich die Beratung in bar bezahlen?
In aller Regel nicht, es kann aber hiervon Ausnahmen geben. Sie erhalten meist eine Rechnung im Nachgang zur Beratung. Bei längeren Verfahren erhalten Sie Abschlagsrechnungen.
Darf ich eine Begleitperson zur Beratung mitbringen?
Nur nach vorheriger Rücksprache. Bitte informieren Sie uns über diesen Wunsch bereits bei der Terminvereinbarung. Es ist nicht möglich, zwei oder mehr Personen zur Beratung mitzubringen.
Entstehen Kosten, wenn ich den vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absage?
Ja, in diesen Fällen berechnen wir 50,- Euro. Ausnahmen sind selbstverständlich akute Erkrankungen.
Was muss zur Erstberatung mitgebracht werden?
Eine aktuelle Rentenauskunft, falls vorhanden den Nachweis über eine bestehende (Schwer-)Behinderung, Nachweis über einen durchgeführten Versorgungsausgleich und Ihre Fragen. Bei Terminen, in denen es um die Geltendmachung einer Schwerbehinderung oder um Renten wegen einer Erwerbsminderung geht, sind auch möglichst aussagekräftige und aktuelle Arztberichte mitzubringen.
Werden laufende Verfahren übernommen?
In aller Regel nicht. Gerne dürfen Sie uns aber nach Abschluss des Verfahrens kontaktieren, also etwa nach Abschluss eines Widerspruchsverfahrens, wenn Sie Unterstützung im sich anschließenden Klageverfahren benötigen.
In Ausnahmefällen übernehmen wir auch laufende Verfahren.
Rechnen Sie direkt mit meiner Rechtsschutzversicherung ab?
Nein, die Kostennote erhalten immer die Mandanten als direkte Kostenschuldner. Wir rechnen nicht mehr direkt mit Rechtsschutzversicherungen ab. Sie können unsere Rechnung dort aber einreichen und erhalten möglicherweise einen Teil der Kosten erstattet.