
Ursula Schönau-Rumm
Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und gerichtlich zugelassene Rentenberaterin
- Diplom-Verwaltungswirtin (FH)
- Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.
- Regionalbeauftragte des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. für die Region Südwest
- Mitglied Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
- Dozentin bei der VHS Unterland zu rentenrechtlichen Themen
Vita
- 1992 Abitur am Deutschorden-Gymnasium Bad Mergentheim
- 1992-1996 Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg und Studium an der Hochschule für Verwaltung in Ludwigsburg
- 1996 Verleihung des akademischen Grades Diplom-Verwaltungswirtin (FH) durch das Innenministerium Baden-Württemberg
1996 Auslandsaufenthalt : Verschiedene Tätigkeiten bei der Stadtverwaltung von Orléans, Frankreich - 1997-2000 Tätigkeit als Geschäftsführerin bei einem Sozialverband
- seit 2001 ständige Fortbildung im Bereich Sozialrecht und Tätigkeit für verschiedene Anwaltskanzleien und Praktikum in der Rentenberaterkanzlei Träger, Dresden
- September 2009-Dezember 2009 Teilnahme am 1. Sachkundelehrgang des ASB Management Zentrums in Heidelberg und sehr erfolgreiches Bestehen der Prüfungen, Abnahme der mündlichen Prüfung u.a. durch Richter des Sozialgerichtes Speyer
- Fremdsprachenkenntnisse: Englisch und Französisch
Fortbildungen
Fortbildungen vorwiegend beim Deutschen Anwaltsinstitut, beim Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH und beim Bundesverband der Rentenberater e.V.:
- "Umgang mit medizinischen Sachverständigengutachten im Sozialrecht", Februar 2022, online
- "Auswertung und Überprüfung von medizinischen Gutachten", März 2022, online
- "Künstlersozialversicherung"
- "Das neue Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV"
- "Anwendungsfälle der §§ 187 ff SGB VI", März 2022 in Stuttgart
- "Krankheitsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem angepassten Arbeitsplatz", Mai 2022
- "Betriebliches Eingliederungsmanagement bei der Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nach einer Arbeitsunfähigkeit", Mai 2022
- "Das neue Statusklärungsverfahren, Weg zur Rechtssicherheit oder vergiftetes Geschenk?", Mai 2022
- "Corona und die psychischen und neuropsychologischen Folgen"
- "Rund ums Krankengeld"
- "Neuerungen bei der EM-Rente, Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Altersrenten und aktuelle Urteile", März 2023
- "Der medizinische Sachverständigenbeweis im sozialgerichtlichen Verfahren", Juli 2023
- "Künstlersozialversicherung- Rentenansprüche triggern", August 2023
- "Die Altersrente bei gleichzeitiger Beschäftigung und Zusatzversorgung"
- "Aktuelles aus der Rentenversicherung, § 307 i SGB VI, höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Arbeitsmarktrenten"
- "Was ist ein gutes medizinisches Gutachten?" , März 2024
- "SGB VI und Leistungsrecht"
- "Verfahrensrecht, Verzögerungsrüge"
- "Statusfeststellungsverfahren", April 2024
- "Optimierung der Altersrente", August 2024
- „Post-Covid als Versicherungsfall des SGB VII“, Februar 2025
- „Medizinische und berufliche Rehabilitation“, März 2025
- „Medizinische Sachverhaltsermittlungen im Sozialrecht“
- „Grundzüge des Schwerbehindertenrechts, Bildung des Gesamt-GdBs anhand von Theorie und Praxis“
- „Fragen zur Sperrzeit, Versicherungsfall Arbeitslosigkeit und Krankheit“
- „Hinterbliebenenrenten und Einkommensanrechnung“
Als Rentenberaterin...
- bin ich unabhängige Vertreterin der Interessen meiner Mandanten
- bin ich gerichtlich geprüft und im Rechtsdienstleistungsregister registriert
- bin ich für meine Tätigkeit haftpflichtversichert
- bin ich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
- nehme ich mir Zeit für Ihre individuellen Fragen und Anliegen
- bin ich Expertin auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes, die sich durch ständige Weiterbildung den hohen fachlichen Anforderungen eines sich rasch ändernden Sozialversicherungsrechtes stellt
Der Deutsche Bundestag:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten als unentbehrlich erwiesen.“
Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.6.1980
Was bereits 1980 galt, gilt heute bei der Vielzahl der Gesetze und der ständigen Änderungen im Bereich des Renten- und Sozialrechtes erst recht!
Rentenberater gehören wie Steuerberater und Rechtsanwälte zu den freien Berufen.
Sie gehören den rechtsberatenden Berufen gem.§10 Absatz 1 Satz 1 Nr.2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an. Rentenberater erbringen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben „im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation....die persönliche, eigenverantwortliche und fachliche unabhängige Dienstleistung höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.“
Rentenberater vertreten somit als unabhängige Organe der Rechtspflege die Interessen ihrer Mandanten.
Seit dem 1.7.2008 gilt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz und Rentenberater sind nunmehr im Rechtsdienstleistungsregister verzeichnet.
Neben der erforderlichen praktischen Sachkunde wird für nach neuem Recht registrierte Rentenberater auch der Besuch eines Sachkundelehrgangs, Bestehen schriftlicher juristischer Klausuren und abschließende mündliche Prüfung gefordert.
Den Beruf eines gerichtlich zugelassenen oder registrierten Rentenberaters dürfen nur Personen ausüben, die sowohl fachlich als auch persönlich dafür geeignet sind.