Unsere Mandanten können beispielsweise sein:
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- selbständige Handwerksmeister
- Handwerker
- Freiberufler
- Geschäftsführer
- mitarbeitende Familienangehörige
- Personalabteilungen
- Betriebsräte
- Unternehmen
- Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisen)
- Schwerbehinderte/ Behinderte
- Hausfrauen und Hausmänner
- Arbeitslose
- Kindererziehende
- Pflegepersonen
- ausländische Staatsbürger
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
Wir beraten diese Personen im gesamten Bereich der Rentenversicherung, bei Fragen zur medizinischen Reha, bei Problemen mit der Krankenkasse und zu Fragen bei der Feststellung einer Schwerbehinderung.