Neugestaltung der Rentenbescheide ab April 2018

Nach Ostern 2018 sehen die Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anders aus.

Diese neuen Bescheide sollen durch eine umfassende Umgestaltung kürzer und übersichtlicher werden.

Durch die bereits 2015 begonnen Umgestaltung der Rentenbescheide werden die Bescheide aber für die Versicherten gerade nicht verständlicher!

Die Rentenbescheide werden so stark verkürzt, dass die Versicherten die Rentenberechnung nicht mehr nachvollziehen können.

Die Anlagen über die Ermittlung der Entgeltpunkte fallen weg.

Vorgesehen ist, dass die Versicherten die nicht mehr automatisch beigefügten Anlagen nur noch im Nachgang zum Rentenbescheid auf Anfrage erhalten werden.

Dies ist eine eindeutige Verschlechterung für die Versicherten, da eine sinnvolle Überprüfung des Bescheides erst nach Erhalt aller Anlagen erfolgen kann.

Unter Umständen versäumen die Versicherten die Widerspruchsfrist, wenn der Bescheid rechtswidrig ist.

Daher ist es ratsam, bereits vor der Rentenantragsstellung unsere Beratung in Anspruch zu nehmen oder das gesamte Rentenantragsverfahren in unsere Hände zu geben, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Wenden Sie sich aber in jedem Fall nach Erhalt des Rentenbescheides zur genauen und sachgerechten Prüfung des Bescheides an uns als Rentenberater.

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