Mütterrente II
Ab 01.01.2019 gibt es zusätzliche Entgeltpunkte für die Kinder, die vor 1992 geboren wurden.
Es werden bei den Kindererziehungszeiten von Müttern und Vätern für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind weitere 6 Monate Kindererziehungszeiten anerkannt.
Dies entspricht etwa einem halben Entgeltpunkt.
Für Väter und Mütter, die ab 01.01.2019 neu in Rente gehen, wird die Erhöhung direkt ab Januar bei der Rentenzahlung berücksichtigt.
Bestandsrentner erhalten die Erhöhung voraussichtlich erst ab März 2019 rückwirkend.
Wollen Sie prüfen lassen, ob Sie alle Ihnen zustehende Zuschläge aus der „Mütterrente“ erhalten, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!