Minijobgrenze steigt 2025

Die Minijobgrenze steigt von 538,- Euro auf 556,- Euro im Monat an, also auf 6672 Euro im Jahr. Minijobber können damit etwas mehr verdienen als im vergangenen Jahr 2024.

Personen, die aber regelmäßig mehr als 556,- Euro im Monat verdienen, werden sogenannte „Midijobber“. Die Folge ist Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, aber auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge teilen sich dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung trägt der Arbeitnehmer alleine.

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