Lassen Sie sich zu Erstattungsmöglichkeiten von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei Hinzuverdienst beraten!
Unter bestimmten Umständen können Menschen, die neben einem Altersrentenbezug weiter arbeiten, zu viel gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet bekommen.
Allerdings verjährt der Erstattungsanspruch in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind.
Lassen Sie sich in diesem Jahr individuell beraten!