Lassen Sie sich zu Erstattungsmöglichkeiten von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei Hinzuverdienst beraten!

Unter bestimmten Umständen können Menschen, die neben einem Altersrentenbezug weiter arbeiten, zu viel gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erstattet bekommen.

Allerdings verjährt der Erstattungsanspruch in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge entrichtet worden sind.

Lassen Sie sich in diesem Jahr individuell beraten!

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