Lassen Sie sich alles von Ihrer Krankenkasse gefallen??
Viele Versicherte, die wegen einer länger dauernden Krankheit Krankengeldzahlungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten, erleben eine unliebsame Überraschung.
Ganz freundlich teilt die Kasse ihrem Versicherten mit, dass man sich Sorgen um dessen Gesundheitszustand mache, daher sei man leider gehalten, den Kunden aufzufordern einen Reha-... oder gerne auch sofort einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.
Sollte der Kunde sich weigern, wäre man dann gezwungen die Krankengeldzahlung sofort einzustellen.
Der so angegangene Krankenkassenkunde ist erstaunt- denn tatsächlich will er doch noch gar keine Rente und auch eine Rehamaßnahme passt im Moment noch nicht so richtig.
Entweder steht der Versicherte kurz vor seinem 60. Geburtstag und plant, sobald wie möglich in eine Altersrente zu gehen oder die junge Brustkrebspatientin befindet sich noch mitten in der Akutbehandlung, wie soll sie trotz laufender Chemo in Reha??
Auch ist das Krankengeld regelmäßig höher als die Erwerbsminderungsrente.
Mit dem §51 SGB V haben die Krankenkassen aber vom Gesetzgeber die Möglichkeit bekommen, das sogenannte Dispositionsrecht des Versicherten einzuschränken.
Es kann also durchaus auch Fälle geben, in denen das oben beschriebene Verhalten der Krankenkassen rechtmäßig sein kann.
Es müssen hier einige Voraussetzungen erfüllt sein, um den Versicherten in eine Rente zwingen zu können.
Es muss durch ein qualifiziertes Gutachten dokumentiert sein, dass die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten tatsächlich erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Auch hat die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung, ob ein Versicherter zur Antragsstellung aufgefordert wird oder nicht, ihr Ermessen pflichtgemäß auszuüben. Der Betroffene ist vor Erlass des ihn belastenden Verwaltungsaktes zu hören.
Die überwiegende Mehrzahl dieser Bescheide ist fehlerhaft.
Daher mein Tipp: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und nicht vorschnell von Ihrer Krankenkasse zu einer Reha- oder Rentenantragsstellung drängen.
Gerne stehen wir Ihnen in Nordheim, Heilbronn und Stuttgart persönlich für eine Beratung zur Verfügung.