Kassenbeiträge auf Betriebsrenten sinken zum 01.01.2020

Pflichtversicherte Betriebsrentner werden ab Januar 2020 entlastet.

Es gilt nun ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro.

Betriebsrenten, die über dieser Freibetragsgrenze liegen, werden anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt.

Eine Entlastung bei den Pflegeversicherungsbeiträgen ist nicht vorgesehen.

Dieser Beitrag ist unverändert vom Betriebsrentner zu tragen.

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