Ist Ihr Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu hoch?

Wichtig: Rentnerinnen und Rentner mit Kindern sollten dies prüfen lassen!

Bereits seit Sommer 2023 zahlen Personen, die die Elterneigenschaft nachweisen können, in der gesetzlichen Pflegeversicherung unterschiedliche Beitragssätze. Entscheidend ist hier die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren.

Bisher hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine Informationen, um den Betrag korrekt zu berücksichtigen. Die Erstattung wurde daher aufgeschoben. Ab April 2025 soll es nun aber soweit sein und die benötigten Informationen werden vom Bundeszentralamt für Steuern geliefert.

Lassen Sie daher von uns prüfen, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung haben.

Übrigens: Den Begriff der Elterneigenschaft hat der GKV-Spitzenverband am 11.07.2023 definiert. Dabei gelten für Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern unterschiedliche Voraussetzungen bei der Anerkennung der Elterneigenschaft. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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