Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Bezug einer Altersrente aus einer berufsständischen Versorgung vermeiden

Wer gesetzlich krankenversichert ist, dem drohen unter Umständen hohe Beiträge ab Rentenbeginn. Lassen Sie sich daher möglichst frühzeitig beraten, wie dies vermieden werden kann.

Bei einem Rentenbezug durch ein Versorgungswerk hat der Versicherte den Krankenversicherungsbeitrag alleine zu tragen. Bei einem Rentenbezug durch die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) beteiligt sich diese an den Krankenversicherungsbeiträgen.

Da nach aktueller Rechtslage Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke ab Rentenbezug als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten, werden sie nach ihrer kompletten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt.

Die Lösung für dieses Problem kann die zusätzliche Inanspruchnahme einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Liegen hier sämtliche Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner vor, werden nur die Renten aus dem Versorgungswerk und der DRV, sowie Betriebsrenten und eventuelle Erwerbseinkünfte berücksichtigt. Mieteinahmen und Kapitalerträge bleiben aber außen vor!

Lassen Sie sich rechtzeitig von uns beraten, ob Sie Anspruch auf eine Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder wie dieser Anspruch, etwa durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen noch erreicht werden kann.

Zurück