Höherer Steueranteil bei Rentenbeginn 2024

Personen, die im Jahr 2024 in Rente gehen, müssen einen höheren Anteil der Rente versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt auf 84% ab Januar 2024. Allerdings soll dieser Steueranteil rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von 0,5 %, statt bisher 1 % erhöht werden. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

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