Höhere Hinzuverdienstgrenze für Alters- und Erwerbsminderungsrentner 2023

Am 31.08.22 hat die Bundesregierung das 8. SGB IV-Änderungsgesetz auf den Weg gebracht.

Ab 01.01.2023 entfallen die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten komplett.
Bei Erwerbsminderungsrenten sind diese Grenzen deutlich angehoben worden.

Lassen Sie sich daher von uns individuell beraten, welche Möglichkeiten es für Sie ab Januar 2023 gibt.

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