Grundrente

Wer hat einen Anspruch auf Grundrente?

Wer mindestens 33 Jahre in einem versicherungspflichtigen Beruf gearbeitet hat und bis zu 1250 € verdient, erhält die volle Grundrente.
Ein darüber liegendes Einkommen bis 1600€ wird zu 60% auf die Grundrente angerechnet, alles darüber Liegende zu 100%.
Für Ehepaare sind die Einkommensgrenzen 1950€ bzw. 2300€.
Die Grundrente wird auch an Personen ausgezahlt, die bereits eine Rente beziehen und die genannten Bedingungen erfüllen.

Nicht zu den Mindestversicherungszeiten bei der Grundrente zählen allerdings Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, freiwillige Beiträge, Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung ohne eigene Beitragszahlung und die Zurechnungszeit bei Rentenbezug.
Bei der Mindestversicherungszeit werden auch Zeiten aus den Ländern berücksichtigt, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat oder die nach EU-Recht zu berücksichtigen sind.
Dies gilt nicht für Zeiten in den USA und der Türkei.
Der Zuschlag selbst wird aber nur aus den deutschen Zeiten berechnet.

Wie erhalte ich die Grundrente?

Die Grundrente gilt ab Januar 2021. Ein möglicher Anspruch darauf wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch geprüft, ein Antrag ist also nicht nötig.
Die nötigen Daten zum Einkommen werden vom Finanzamt direkt an die Rentenversicherung übermittelt.

Für weitergehende Beratungen stehen wir gerne ab Januar 2021 zur Verfügung!

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