Flexi-Rente, wichtige Neuerungen ab 01.07.17

Einer der wichtigsten Neuregelungen ab 01.07.2017 ist die Änderung des Hinzuverdienstes.

Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente können einen Betrag von 6300,- Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Der darüber hinausgehende Verdienst wird auf die Rente angerechnet.

Allerdings wird es eine Obergrenze für den Hinzuverdienst geben.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

Lassen Sie sich von uns beraten, welche weiteren Vorteile Sie haben, wenn Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus selbst weiter Rentenversicherungsbeiträge bezahlen.

Auch bei den Renten wegen Erwerbsminderung wird der Hinzuverdienst in der Zukunft stufenlos angerechnet.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt die gleiche Hinzuverdienstgrenze wie für Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet.

Eine wichtige Neuerung besteht auch darin, dass befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, deren Anspruch nicht abhängig von der Arbeitsmarktlage ist, nun nicht mehr unbedingt mit dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung, sondern früher beginnen können.

Dies hängt wesentlich davon ab, ob innerhalb dieser sieben Monate der Anspruch auf Krankengeld, Krankentagegeld oder Arbeitslosengeld ausläuft.

Rentenabschläge ausgleichen durch Sonderzahlungen

Bisher waren Sonderzahlungen, um einen Abschlag auf eine vorgezogene Altersrente zu vermeiden, ab dem 55.Lebensjahr möglich.

Vom 01.07.2017 können diese Sonderzahlungen bereits ab dem 50. Lebensjahr geleistet werden.

Lassen Sie sich von uns rund um diese Möglichkeit beraten.

Vorteile für den Arbeitgeber

Mit der Einführung des Flexi-Rentengesetzes werden Arbeitgeber dabei unterstützt, ältere und erfahrene Arbeitnehmer länger im Betrieb zu halten.

Lassen Sie sich auch hier von uns beraten, welche Besonderheiten nun für den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung gelten.

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