Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente ab 01.01.2019
Ab 2019 wird die Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrentner angehoben.
Kann wegen einer Erkrankung nicht oder nur noch sehr wenig gearbeitet werden, hat man eventuell Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Hierbei wird zur Berechnung der Rentenhöhe ein fiktives Renteneintrittsalter zu Grunde gelegt und dann ermittelt, wie sich die Rentenansprüche bei fortgesetzter Berufstätigkeit entwickelt hätten.
Die Zurechnungszeit spielt hier eine wichtige Rolle.
Ab 01.01.19 soll sie bis auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben werden.
Bis 2031 soll sie dann schrittweise auf das 67.Lebensjahr angehoben werden.
So erhöht sich die Erwerbsminderungsrente.
Diese Verbesserungen gelten aber nicht für Bestandsrentner, also diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Auch werden die Abschläge bei den EM-Renten weiterhin bestehen bleiben. Diese betragen maximal 10,8%.
Für alle Fragen rund um die Erwerbsminderungsrente sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner!